Deine Entscheidungen schaffen faire Startbedingungen im Studium
Wir suchen Dich!
Hauptsachbearbeiter*in Widersprüche und Unterhalt (m/w/d) für unsere Abteilung Studienfinanzierung
Vergütung
51.500 - 59.000 € (Einstiegsgehalt / Jahr)
Umfang
Teilzeit (max. 19,5 Wochenstunden)
Befristung
zunächst für 1 Jahr
Beginn
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Das wartet auf dich
Widerspruchsverfahren: Eigenständige Entscheidung über Abhilfe oder Nichtabhilfe sowie Erstellung unterschriftsreifer Widerspruchsbescheide.
Verwaltungsakte & Amtshilfe: Prüfung von Rücknahmen (§§ 44, 50 SGB X), Mitwirkungspflichten (§ 67 SGB I) und Bearbeitung schwieriger Amtshilfeersuchen.
Unterhaltsansprüche: Ermittlung der Leistungsfähigkeit unterhaltspflichtiger Eltern und Durchsetzung von Forderungen (§§ 36/37 BAföG).
Forderungsmanagement: Steuerung von Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren, Erwirken von Mahnbescheiden und Titelumschreibungen.
Klagen & Vergleiche: Vorbereitung von Unterhalts- und Abänderungsklagen sowie Erarbeitung von Entscheidungsvorlagen für die Abteilungsleitung.
Sonderverfahren: Erteilung vollstreckbarer Ausfertigungen (§ 66 SGB X) nach Ministeriums-Genehmigung sowie Prüfung und Erlass von OWiG-Bescheiden.
Das bringst du mit
Du hast ein erfolgreich abgeschlossenes Studium (z. B. Bachelor of Laws / Public Administration), den Verwaltungslehrgang II (Angestelltenlehrgang II) oder eine vergleichbare Qualifikation.
Du besitzt fundierte Kenntnisse im SGB X, SGB I, BAföG sowie idealerweise im Familienrecht (Unterhaltsrecht) und Zivilprozessrecht (ZPO)
Du überzeugst durch hohe juristische Präzision, ein analytisches Denkvermögen und die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte klar zu strukturieren
Dabei bist Du durchsetzungsstark, konfliktfähig und verhandelst auch in schwierigen Situationen geschickt und empathisch
Ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein zeichnet Dich aus, da Du die Tragweite Deiner rechtlichen Entscheidungen stets im Blick hast